Cyberkriminalität

 

(Computerkriminalität, Internetkriminalität und Internetbetrug)

 

Ein Schnäppchen! Nur 674,- Euro hatte Mark K. für den Motorroller bezahlt. Doch Karl-Jonas J., der im Internetauktionshaus das Gefährt angeboten hatte, kam nicht zum vereinbarten Treffpunkt. Anderthalb Stunden wartete Mark K., niemand kam. Und die Handynummer, die der Verkäufer ihm tags zuvor noch per E-Mail übermittelt hatte, brachte nur die allzu bekannte Stimme einer Frau: „Die Rufnummer ist nicht vergeben.“ Mit einem schlechten Gefühl in Magen fuhr Mark K. wieder nach Hause. Knapp 150 Kilometer war er umsonst zum Treffpunkt gereist. In den folgenden Tagen versuchte er es per E-Mail. Keine Antwort. Der Roller blieb verschwunden und das Geld blieb es auch.

 

Mark K. erstattete Anzeige und schaltete eine Detektei ein. Sollte es Karl-Jonas K. wirklich geben, würde der Ermittler vor Ort ihn finden. Er würde herausfinden, ob es den Roller noch gab oder, ob der Mann überhaupt jemals in Besitz des Gefährts gewesen war, und wenn nicht, dann würde er Beweise liefern für einen klassischen Betrug von strafrechtlicher Relevanz. „In Zeiten des Internethandels gibt es auch jede Menge schwarzer Schafe, die die Anonymität ausnutzen und den Leuten das Geld aus der Tasche ziehen“, sagt der Sprecher der Detektei S.E.S, die deutschlandweit ermittelt.

 

„Unsere Aufgabe ist es, im Interesse des Kunden die Täter aufzuspüren und dafür zu sorgen, dass sie ihr Geld wiederbekommen oder die Ware erhalten.“ Dabei komme es auch auf Schnelligkeit an, denn die Täter hätten häufig mehrere Gläubiger, die ihrerseits ans Geld wollten.

 

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